Krankenkassen stellen
nicht nur Hilfsmittel bereit, sie sind auch verpflichtet, die Anwender
bzw. Pfleger in deren Gebrauch einzuweisen. Nutzen Sie diese Möglichkeit,
die Ihnen auch zu wertvollen Kontakten sowie zahlreichen nützlichen
Anregungen verhelfen kann. Meist wird zu selten von diesem Angebot
Gebrauch gemacht mit der Folge, dass wertvolle Hilfsmittel ungenutzt
herumstehen. Auch spätere Umrüstungen, Anpassungen, Reparaturen und
Ersatzbeschaffungen gehören zum Leistungsumfang der Kranken- bzw.
Pflegeversicherung.
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